Verwaltung von Immobilien
Zu dieser Dienstleistung zählt:
- Buchhaltung
- Mietverträge
- Mietzinsinkasso (MZ-Rechnungen, Mahnungen)
- Unterhalt der Liegenschaft (Vergabe von Aufträgen an Handwerker)
- Verkehr mit Hauswart (inkl. Arbeitsvertrag etc.)
- Wohnungsabnahmen etc.
Diese Dienstleistung wird in der Regel %-ual zum Mietzinsertrag verrechnet.